Hausbrunnenweg 1 | 34576 Homberg (Efze)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2026

AGB – L1 Datenschutz GmbH

AGB – L1 Datenschutz GmbH

AGB-Matrix, Inhaltsverzeichnis und vollständiger AGB-Text (B2B). Die AGB-Abschnitte sind aus der bereitgestellten PDF-Fassung übernommen und inhaltlich nicht verändert.

AGB-Matrix – L1 Datenschutz GmbH

Diese Übersicht zeigt, welche Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für welche Produkte und Leistungen der L1 Datenschutz GmbH gelten. Grundsätzlich gilt: Für jedes Vertragsverhältnis gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grund-AGB B2B) und – abhängig von der jeweiligen Leistung – die einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

Leistungsart Anwendbare AGB Nicht anwendbar
Online-Shop / digitale Inhalte & Online-Leistungen Grund-AGB B2B
Shop-AGB B2B
Workshop-AGB B2B
Datenschutz & Compliance-AGB B2B
Software-AGB B2B
CTO-as-a-Service-AGB
Workshops & Schulungen Grund-AGB B2B
Workshop-AGB B2B
Shop-AGB B2B
Datenschutz & Compliance-AGB B2B
Software-AGB B2B
CTO-as-a-Service-AGB
Datenschutz, Compliance & Beauftragtenleistungen Grund-AGB B2B
Datenschutz & Compliance-AGB B2B
Shop-AGB B2B
Workshop-AGB B2B
Software-AGB B2B
CTO-as-a-Service-AGB
Software-Nutzung / native Microsoft-Integrationen Grund-AGB B2B
Software-AGB B2B
Shop-AGB B2B
Workshop-AGB B2B
Datenschutz & Compliance-AGB B2B
CTO-as-a-Service-AGB
CTO-as-a-Service Grund-AGB B2B
CTO-as-a-Service-AGB
Shop-AGB B2B
Workshop-AGB B2B
Datenschutz & Compliance-AGB B2B
Software-AGB B2B

Hinweis: Bei kombinierten Leistungen gelten stets nur diejenigen Besonderen Geschäftsbedingungen, die zur konkret gebuchten Leistung gehören. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Angebot bzw. die Produktbeschreibung im Online-Shop.

Inhaltsverzeichnis


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grund-AGB B2B)

GRUND AGB B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grund-AGB B2B)
der L1 Datenschutz GmbH
Stand: 01.01.2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und
Leistungen zwischen der L1 Datenschutz GmbH, Hausbrunnenweg 1, 34576 Homberg
(Efze), E-Mail info@l1-datenschutz.de, nachfolgend „Anbieter“, und ihren Kunden.
2. Das Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne
des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der
Nutzung der Leistungen ausgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde
ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln und die Leistungen ausschließlich im Rahmen
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform
zugestimmt wurde.
§ 2 Gegenstand der Leistungen
1. Der Anbieter erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsleistungen insbesondere
in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit, IT-Compliance, digitale
Transformation, Automatisierung, künstliche Intelligenz, Organisations- und
Prozessberatung sowie angrenzender strategischer Beratungsleistungen.
2. Gegenstand des Vertrages können darüber hinaus Workshops, Strategieformate,
Projektleistungen, kontinuierliche Beratungsmodelle, digitale Inhalte, Online-
Veranstaltungen, Software-nahe Dienstleistungen sowie begleitende
Unterstützungsleistungen sein.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils zugrunde
liegenden Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag, der Buchungsbestätigung
oder der Produktdarstellung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen auf Webseiten, in Online-Shops, Broschüren oder sonstigen
Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform
annimmt oder eine Bestellung über ein Online-System auslöst und diese durch den
Anbieter bestätigt wird.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Art der Leistungserbringung
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den Leistungen
des Anbieters um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
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GRUND AGB B2B
2. Ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher, rechtlicher, technischer oder organisatorischer
Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des jeweils
aktuellen fachlichen Kenntnisstands. Empfehlungen stellen keine Garantie für eine
bestimmte Entwicklung oder ein bestimmtes Ergebnis dar.
§ 5 Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall
1. Der Anbieter erbringt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
2. Soweit rechtliche oder steuerliche Aspekte angesprochen werden, dienen diese
ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Prüfung und
Beauftragung durch einen entsprechend gesondert zu beauftragenden Berufsangehörigen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen vollständig und zutreffend
sind.
3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende oder
verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der
hierdurch entstehende Mehraufwand ist gesondert zu vergüten. Der Vergütungsanspruch
des Anbieters bleibt davon unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Rahmenverträgen, Einzelverträgen
oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2. Sollten verschiedene Dokumente nach Ziff. 1 die Vergütung für Produkte oder
Dienstleistungen im Laufe der Zeit unterschiedlich regeln gilt die zuletzt geschlossene
Vereinbarung.
3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder
wiederkehrende Pauschalen zu vereinbaren.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Alle im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen, Konzepte, Methoden,
Präsentationen, Vorlagen, technischen Dokumentationen, Strategiepapiere, KI-Modelle,
Agentenkonzepte sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf
eigene interne Zwecke.
3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung zu Schulungs-
oder Vertriebszwecken ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
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GRUND AGB B2B
§ 9 Vertraulichkeit
1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht
öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für
vertragliche Zwecke zu verwenden.
2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kassel, Deutschland.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Workshop-AGB B2B

AGB WORKSHOP UND SCHULUNGEN
Besondere Geschäftsbedingungen
für Workshop, Trainings, Inhouse-Schulungen, Online-Workshops (Workshop-AGB B2B)
der L1 Datenschutz GmbH
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grund-AGB B2B)
Stand: 01.01.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vorrang, Textform
1. Diese Workshop-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der L1
Datenschutz GmbH für alle Workshops, Trainings, Inhouse-Schulungen, Online-
Workshops, Strategie-Sessions und vergleichbare Leistungen („Workshop“) des
Anbieters L1 Datenschutz GmbH, Hausbrunnenweg 1, 34576 Homberg.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie in Textform
ausdrücklich bestätigt.
3. Individuelle Vereinbarungen (Angebot/Leistungsbeschreibung/Statement of Work) gehen
diesen Workshop-AGB im Kollisionsfall vor.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand
1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
2. Der Vertrag kommt zustande durch (i) Annahme des Angebots in Textform oder (ii)
Beauftragung per E-Mail/Signaturtool/Bestellprozess und Bestätigung durch den
Anbieter.
3. Inhalt und Umfang ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. Der Anbieter
schuldet die vereinbarte Leistungserbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen
Erfolg.
§ 3 Termine, Durchführung, Format (Präsenz/Online)
1. Ort, Datum, Dauer, Agenda und Format (Präsenz/Online/hybrid) ergeben sich aus dem
Angebot oder werden anschließend in Textform abgestimmt.
2. Der Anbieter darf methodische/organisatorische Anpassungen vornehmen, soweit der
Nutzen des Workshops insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird (z. B. Anpassung der
Agenda bei geänderten Rahmenbedingungen).
3. Bei Online-Workshops stellt der Kunde geeignete technische Voraussetzungen sicher
(stabile Internetverbindung, Audio/Video, Freigaben, ggf. Unternehmensfirewall-
Freischaltungen).
§ 4 Abruf-/Terminierungsaufträge (Kunde nennt keinen Termin)
1. Sofern ein Workshop beauftragt ist, ohne dass ein fixer Termin vereinbart wurde
(„Abrufauftrag“), wird der Anbieter innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss
mindestens drei Terminvorschläge zu übermitteln.
2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Terminbestätigung, kann der Anbieter dem Kunden eine
Nachfrist von 14 Tagen zu Bestätigung einer der Termine setzen. Nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, wahlweise
a) den Workshop zu den im Angebot vereinbarten Konditionen abzurechnen (der Kunde
befindet sich im Annahmeverzug; bereits vorbereiteter Aufwand ist vergütungspflichtig),
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AGB WORKSHOP UND SCHULUNGEN
b) einen Termin innerhalb eines angemessenen Zeitfensters einseitig festzulegen (unter
Berücksichtigung üblicher Verfügbarkeit), oder
c) vom Vertrag zurückzutreten und eine Aufwands-/Ausfallpauschale in Höhe von 85 %
der vereinbarten Workshopvergütung zu berechnen, soweit kein geringerer Schaden vom
Kunden nachgewiesen wird.
3. Der Abrufauftrag muss spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsschluss
durchgeführt werden („Abruffrist“). Nach Ablauf der Abruffrist kann der Anbieter die
Vergütung entsprechend Ziffer 4.2 abrechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Ansprechpartner, Räume/Technik (bei
Inhouse) und Zugänge bereit, die für die Durchführung erforderlich sind.
2. Verzögerungen/Mehraufwand, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung resultieren,
gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können nach Aufwand zusätzlich berechnet
werden (zum vereinbarten Stundensatz/Tagessatz oder gem. Angebot).
§ 6 Teilnehmerkreis, Teilnehmerzahl, Fremdteilnehmer & Nachvergütung
1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die im Angebot benannten Teilnehmer oder –
wenn nicht benannt – Mitarbeitende, Organmitglieder und Gesellschafter des Kunden
(„interner Teilnehmerkreis“).
2. Der Kunde übermittelt dem Anbieter spätestens 5 Werktage vor Workshopbeginn eine
Teilnehmerliste (Name, Funktion, E-Mail; bei Online zusätzlich ggf. Einwahldaten).
3. Dritte (z. B. externe Berater, befreundete Kanzleien, Kooperationspartner, „Gast-
Steuerberater“) dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform
teilnehmen.
4. Soweit im Angebot eine Teilnehmerobergrenze enthalten ist, gilt: Jeder zusätzliche
Teilnehmer über die Inklusivzahl hinaus ist vergütungspflichtig. Es gilt € 1.000,00 netto pro
zusätzlichem Teilnehmer und Workshoptag oder die im Angebot definierte
Mehrteilnehmer-Vergütung.
5. Erscheint ein nicht teilnahmeberechtigter Dritter ohne vorherige Zustimmung, gilt –
sofern der Anbieter die Teilnahme nicht sofort ablehnt – die Teilnahme als vom Kunden
genehmigt; der Anbieter ist berechtigt,
a) die Mehrteilnehmer-Vergütung nach Ziffer 6.4 zu berechnen und/oder
b) den Workshop inhaltlich/zeitlich anzupassen oder (bei erheblichem Risiko für
Vertraulichkeit/IP) den Dritten auszuschließen.
6. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten
Teilnahme oder Weitergabe von Unterlagen/Inhalten durch den Kunden oder dessen
Teilnehmer entstehen.
§ 7 Ersatzteilnehmer
Der Kunde kann bis Workshopbeginn jederzeit einen Ersatzteilnehmer aus dem internen
Teilnehmerkreis benennen, sofern dem keine berechtigten Gründe entgegenstehen (z. B.
Kapazitäts-/Zugangsbeschränkungen bei limitierten Formaten).
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Reisekosten
1. Vergütung und Abrechnungsmodus ergeben sich aus dem Angebot
(Pauschale/Tagessatz/Hybrid).
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Der Anbieter kann die gesamte
Vergütung vorab oder angemessene Abschlagszahlungen verlangen (z. B. Anzahlung bei
Buchungsbestätigung).
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AGB WORKSHOP UND SCHULUNGEN
3. Bei Inhouse-Workshops werden Reise-/Übernachtungs-/Nebenkosten nach Vereinbarung
im Angebot berechnet; fehlt eine Regelung, nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis.
§ 9 Stornierungen, Umbuchung, Terminverschiebung
1. Umbuchungen bedürfen der Textform.
2. Bei Workshops mit fixem Termin gilt (sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist)
für Stornierungen des Kunden folgende Staffel:
a) bis 28 Tage vor Termin: 75 %
b) 27–14 Tage vor Termin: 85 % der Workshopvergütung
c) weniger als 14 Tage vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % der Workshopvergütung
(jeweils zzgl. bereits angefallener, nicht stornierbarer Fremdkosten wie Reise/Hotel).
3. Terminverschiebung: Eine Verschiebung ist bis 28 Tage vor Durchführung einmalig
kostenfrei möglich, maximal um 2 Monate. Der Anbieter benennt bis zu zwei
Alternativtermine; der Kunde wählt verbindlich einen davon. Kann keiner wahrgenommen
werden, ist die volle Vergütung fällig.
§ 10 Höhere Gewalt, Ausfall des Referenten, Ersatz
Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen (z. B. Krankheit des/eines
der Referenten) darf der Anbieter Termine verschieben oder – falls zumutbar – einen gleich
qualifizierten Ersatzreferenten stellen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach
Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 13.
§ 11 Unterlagen, Nutzungsrechte, Schutz vor Weitergabe
1. Workshopunterlagen, Folien, Templates, Checklisten, Handouts, Aufzeichnungen,
Methoden und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der Kunde erhält – sofern nichts anderes vereinbart – ein Einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht für interne Zwecke.
3. Untersagt sind insbesondere: Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, kommerzielle
Verwertung, Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen oder „Weiterverkauf“ von
Inhalten, soweit nicht ausdrücklich freigegeben.
§ 12 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Workshop erlangten
vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
2. Teilnehmer des Kunden sind entsprechend zu verpflichten.
3. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Haftung/Rechtsberatung/Steuerberatung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden.
3. Für Inhalte/Unterlagen wird – soweit rechtlich zulässig – keine Gewähr für Aktualität,
Vollständigkeit und Fehlerfreiheit übernommen; fachliche Einschätzungen erfolgen nach
bestem Wissen.
4. Der Anbieter leistet keine Rechts- und oder Steuerberatung im Einzelfall, auch wenn die
jeweiligen Berater dazu qualifiziert sein sollten. Die Beantwortung von konkreten
unternehmensbezogenen Rechtsfragen ist bei einem zugelassenen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesondert zu beauftragen.
§ 14 Datenschutz, Aufzeichnungen
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AGB WORKSHOP UND SCHULUNGEN
1. Soweit im Workshop personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach den
geltenden Datenschutzbestimmungen.
2. Aufzeichnungen (Audio/Video/Screenshots) durch den Kunden oder Teilnehmer sind nur
mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.
3. Bei Online-Formaten kann der Anbieter technische Plattformen einsetzen; Details ergeben
sich aus der Datenschutzerklärung bzw. dem Angebot.
§ 15 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden als Referenz (Name/Logo) nennen, sofern der Kunde nicht in
Textform binnen 7 Tagen nach dem Workshop widerspricht. Inhalte des Workshops werden
dabei nicht offengelegt.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen ist Kassel.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Datenschutz-, Compliance- und Beauftragtenleistungen (B2B)

AGB DATENSCHUTZ und COMPLIANCE B2B
Besondere Geschäftsbedingungen
für Datenschutz-, Compliance- und Beauftragtenleistungen
der L1 Datenschutz GmbH
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grund-AGB B2B)
Stand: 01.01.2026
§ 1 Geltungsbereich und Einordnung der Leistungen
1. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der L1
Datenschutz GmbH im Bereich Datenschutz, Datenschutzorganisation, Compliance-
Beratung sowie für die Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter
gemäß Art. 37 ff. Datenschutz-Grundverordnung oder als externer EU-AI-Act-Compliance-
Beauftragter.
2. Sie finden Anwendung auf sämtliche Vertragsformen, insbesondere auf
Einrichtungsprojekte, laufende Betreuungs- und Wartungsverträge, pauschale
Beratungsmodelle sowie auf Mischformen aus Projekt- und Dauerleistungen.
3. Diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH. Soweit sie speziellere Regelungen
enthalten, gehen sie diesen vor. Die gilt auch wenn weitere besondere
Geschäftsbedingungen angrenzende Leistungen aus den hier beschriebenen Leistungen
regeln.
§ 2 Leistungscharakter und Vertragsnatur
1. Die Leistungen der L1 Datenschutz GmbH sind ausschließlich beratender, unterstützender,
strukturierender und dokumentierender Natur.
2. Es handelt sich bei sämtlichen Leistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher oder aufsichtsbehördlicher Erfolg ist
ausdrücklich nicht geschuldet.
3. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die durchgeführten
Maßnahmen Beanstandungen von Aufsichtsbehörden verhindern, Bußgelder ausschließen
oder rechtliche Risiken vollständig beseitigen.
4. Die Leistungen stellen keine Garantie für Datenschutz- oder Compliance-Konformität dar,
sondern dienen der bestmöglichen organisatorischen Unterstützung des Kunden auf
Grundlage des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehenden Rechts- und
Kenntnisstands.
§ 3 Keine anwaltliche oder steuerliche Rechtsberatung
1. Die Tätigkeit der L1 Datenschutz GmbH stellt keine anwaltliche Rechtsberatung dar, auch
wenn die handelnden Personen über die Qualifikation und Erlaubnis dazu verfügen sollten.
2. Rechtliche Bewertungen erfolgen ausschließlich im Rahmen einer allgemeinen datenschutz-
oder compliance-rechtlichen Einordnung. Sie ersetzen weder eine anwaltliche
Einzelfallberatung noch eine steuerliche oder berufsrechtliche Prüfung. Diese ist immer
gesondert zu beauftragen.
3. Eine Vertretung gegenüber Gerichten, Aufsichtsbehörden, Kammern oder sonstigen Dritten
erfolgt durch die L1 Datenschutz GmbH nicht und durch andere Gesellschaften und
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AGB DATENSCHUTZ und COMPLIANCE B2B
Kooperationspartner nur, wenn dies mit der anderen Gesellschaft ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
§ 4 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
1. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verbleibt jederzeit
vollständig beim Kunden.
2. Dies gilt ebenso für sämtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten nach dem EU AI Act, dem
Bundesdatenschutzgesetz, berufsrechtlichen Verschwiegenheitsvorschriften sowie
sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelwerken.
3. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Verantwortung für:
– den tatsächlichen Einsatz von IT-Systemen oder KI-Anwendungen,
– die technische Sicherheit der Infrastruktur,
– die Auswahl von Dienstleistern oder Softwareanbietern,
– die interne Organisation des Kunden,
– das Verhalten von Mitarbeitern oder Subunternehmern,– die inhaltliche Ausgestaltung
von Mandats- oder Kundenbeziehungen.
4. Die Verantwortung für Umsetzung, Kontrolle und laufenden Betrieb verbleibt stets beim
Kunden.
§ 5 Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
1. Sofern vereinbart, übernimmt die L1 Datenschutz GmbH die Funktion des externen
Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37 ff. DSGVO.
2. Der Datenschutzbeauftragte handelt weisungsfrei gemäß Art. 38 DSGVO. Diese
Weisungsfreiheit begründet jedoch keine Verantwortung für die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen des Kunden.
3. Die Benennung führt weder zu einer Organstellung noch zu einer gesamtschuldnerischen
Haftung für Datenschutzverstöße des Kunden.
4. Der Anbieter schuldet keine permanente Überwachung sämtlicher
Verarbeitungstätigkeiten, sondern eine Betreuung im vertraglich vereinbarten Umfang.
§ 6 EU-AI-Act-Compliance-Leistungen
1. Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter den Kunden bei der organisatorischen
Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act.
2. Hierzu zählen insbesondere die strukturierte Bestandsaufnahme von KI-Systemen, deren
Einordnung in Risikokategorien, die Begleitung bei Governance-Strukturen sowie die
Erstellung oder Prüfung von Richtlinien und Dokumentationen.
3. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Produktentscheidungen von KI-
Herstellern, für Trainingsdaten, Modellarchitekturen, Updates oder
Marktüberwachungsmaßnahmen.
4. Die rechtliche Verantwortung für Auswahl, Einsatz, Betrieb und Überwachung von KI-
Systemen verbleibt vollständig beim Kunden.
§ 7 Datenschutz- und Compliance-Software
1. Zur Unterstützung der Leistungserbringung können Softwarelösungen eingesetzt werden,
die der Dokumentation, Strukturierung und Nachweisführung dienen.
2. Diese Systeme stellen organisatorische Hilfsmittel dar. Sie ersetzen weder gesetzliche
Pflichten noch eine eigenständige rechtliche Bewertung. Soweit und sofern der Kunde in
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AGB DATENSCHUTZ und COMPLIANCE B2B
diese Systeme Dokumente hochlädt, muss er dafür Sorge tragen, dass der Anbieter darüber
zeitnah informiert wird. Allein der Upload führt nicht zu einem Prüfungsauftrag oder
sonstigen Verpflichtungen des Anbieters bis dieser die weitere Vorgehensweise,
beispielsweise die Erstellung einer DSFA, zu den jeweils vereinbarten oder noch zu
vereinbarenden Konditionen bestätigt hat. Dies gilt auch für die Zusendung von
Dokumenten oder Informationen per Email. Auch hier bedarf es immer zusätzlich der
ausdrücklichen Annahme des jeweiligen Auftrages durch den Anbieter.
3. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Geeignetheit
dieser Systeme für sämtliche individuelle Einsatzszenarien.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung
erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Hierzu gehören insbesondere Mitteilungen über neue Verarbeitungstätigkeiten, IT-
Systeme, KI-Tools, organisatorische Änderungen, neue Dienstleister sowie
sicherheitsrelevante Vorfälle.
3. Unterbleibt diese Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet oder unvollständig, ist eine Haftung
des Anbieters für hieraus entstehende Risiken ausgeschlossen. § 7 Ziff. 2 gilt entsprechend.
§ 9 Dokumentationen, Handbücher und Vorlagen
1. Vom Anbieter erstellte oder bereitgestellte Datenschutzhandbücher, Richtlinien, Vorlagen
oder Muster stellen unterstützende Organisationsinstrumente dar.
2. Der Kunde ist für deren tatsächliche Einführung, Umsetzung, Schulung der Mitarbeiter
sowie laufende Aktualisierung verantwortlich.
3. Der Anbieter schuldet keine automatische Aktualisierung ohne entsprechende gesonderte
Beauftragung.
§ 10 Datenschutzvorfälle und Sonderlagen
1. Die Bearbeitung von Datenschutzverletzungen, Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO,
Vorfälle im Zusammenhang mit KI-Systemen sowie Krisensituationen sind nicht Bestandteil
der laufenden Betreuung.
2. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
§ 11 Kommunikation mit Behörden
1. Die laufende Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden oder
Marktüberwachungsstellen ist nicht Bestandteil der vertraglichen Grundleistungen.
2. Eine Begleitung bei Prüfungen, Anhörungen oder Verfahren erfolgt ausschließlich auf
Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
§ 12 Vergütung/Leistungsumfang
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Einrichtungsleistungen werden regelmäßig als einmalige Pauschale oder nach Aufwand
vergütet. Laufende Betreuungsleistungen erfolgen als monatliche Pauschale oder nach
Aufwand. Die Einzelheiten der Vergütung und Leistungsumfang regelt das jeweilige
Angebot.
3. Zusatzleistungen, Sonderprüfungen oder Krisenunterstützung sind gesondert zu vergüten.
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AGB DATENSCHUTZ und COMPLIANCE B2B
§ 13 Haftung
1. Es gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Eine Haftung für Bußgelder, behördliche Maßnahmen, Umsatzverluste, Reputationsschäden
oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Verstöße, die auf unzutreffenden Angaben des
Kunden, auf organisatorischen Defiziten oder auf technischen Sicherheitsmängeln beruhen.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate mit
automatischer Verlängerung um jeweils weitere zwölf Monate.
2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH
entsprechend.
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Shop-AGB B2B (digitale Inhalte & Leistungen)

BGB ONLINE SHOP DIGITALE INHALTE UND LEISTUNGEN B2B
Besondere Geschäftsbedingungen
für Online-Shop digitale Inhalte und Leistungen (Shop-AGB B2B)
der L1 Datenschutz GmbH
Stand: 01.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH für sämtliche Verträge über den Erwerb
digitaler Inhalte sowie über digitale Dienstleistungen, die über die Internetseiten oder den
Online-Shop des Anbieters abgeschlossen werden.
2. Sie finden Anwendung auf insbesondere, jedoch nicht abschließend, digitale
Schulungsunterlagen, Whitepaper, E-Books, Vorlagen, Videoaufzeichnungen, Online-
Trainings, Webinare, Strategieformate mit Online-Durchführung sowie sonstige nicht
körperliche digitale Inhalte und Leistungen.
3. Die Besonderen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor, soweit sie speziellere Regelungen für Online-Leistungen enthalten.
§ 2 Unternehmerischer Geschäftsverkehr
1. Das gesamte Angebot des Online-Shops richtet sich ausschließlich an Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB.
2. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht
besteht daher nicht. Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt der Kunde ausdrücklich,
als Unternehmer zu handeln und die Leistungen ausschließlich für berufliche oder
gewerbliche Zwecke zu erwerben.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
1. Die Darstellung der digitalen Produkte und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich
bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots durch den Kunden.
2. Durch das Absenden der Bestellung über den vorgesehenen Bestellprozess gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die
Annahme erfolgt entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder
durch Bereitstellung des digitalen Inhalts beziehungsweise Freischaltung des Zugangs.
4. Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung zum
Zeitpunkt der Bestellung.
2. Beschreibungen von Funktionen, Inhalten oder Einsatzmöglichkeiten stellen keine Garantie
für bestimmte Ergebnisse oder wirtschaftliche Vorteile dar, sondern dienen ausschließlich
der Beschreibung der angebotenen Leistung.
3. Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der beschriebenen digitalen Inhalte
oder Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder
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BGB ONLINE SHOP DIGITALE INHALTE UND LEISTUNGEN B2B
organisatorischen Erfolg.
§ 5 Bereitstellung digitaler Inhalte
1. Digitale Inhalte werden dem Kunden nach Zahlungseingang in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt, insbesondere durch Download-Link, Kundenkonto, geschützten
Mitgliederbereich oder projektbezogene Übermittlung per E-Mail.
2. Soweit Download-Links verwendet werden, sind diese zeitlich befristet. Der Kunde ist selbst
dafür verantwortlich, die Inhalte innerhalb der bereitgestellten Frist zu sichern.
3. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder erneute Bereitstellung nach Ablauf der
Zugriffsfrist besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Zugangsdaten und Sicherheit
1. Sofern dem Kunden individuelle Zugangsdaten bereitgestellt werden, sind diese vertraulich
zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
2. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner
Zugangsdaten erfolgen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge bei Verdacht auf Missbrauch vorübergehend zu
sperren.
§ 7 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten
1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den erworbenen digitalen Inhalten ein
Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen internen Verwendung.
2. Die Nutzungsrechte berechtigen ausschließlich zur Nutzung im eigenen Unternehmen für
interne Zwecke.
3. Nicht gestattet ist insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung
der Inhalte, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
4. Urhebervermerke, Markenkennzeichen und Schutzvermerke dürfen nicht entfernt oder
verändert werden.
§ 8 Updates und Änderungen
1. Der Anbieter ist berechtigt, digitale Inhalte inhaltlich zu aktualisieren oder anzupassen,
sofern dies aus fachlichen, rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und der
Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
2. Ein Anspruch auf bestimmte Aktualisierungen, Erweiterungen oder zukünftige Versionen
besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Technische Voraussetzungen
1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung
der digitalen Leistungen zu schaffen.
2. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser-
Versionen sowie gegebenenfalls erforderliche Standardsoftware zur Anzeige der Inhalte.
3. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, die auf technische
Gegebenheiten beim Kunden zurückzuführen sind.
2

BGB ONLINE SHOP DIGITALE INHALTE UND LEISTUNGEN B2B
§ 10 Vergütung und Zahlungsabwicklung
1. Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
2. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der
Kaufpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
1. Für Gewährleistung gelten die Grund AGB und nachrangig gesetzlichen
Gewährleistungsrechte für Unternehmer.
2. Eine Gewährleistung für inhaltliche Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für einen
bestimmten Zweck besteht nur insoweit, als diese ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Für die Haftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, organisatorische
Maßnahmen oder Umsetzungen, die der Kunde auf Grundlage der digitalen Inhalte trifft.
§ 12 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Online-Systeme.
Eine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.
Wartungszeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu temporären
Einschränkungen führen.
§ 13Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kassel, Deutschland.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
3

Software-Nutzung & native Microsoft-Integrationen (B2B)

BGB SAAS UND NATIVE MICROSOFT-INTEGRATIONEN
Besondere Geschäftsbedingungen
für Software-Nutzung und native Microsoft-Integrationen
der L1 Datenschutz GmbH
(ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Grund-AGB B2B)
Stand: 01.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH für sämtliche Verträge über die zeitlich
befristete oder laufende Nutzung von durch den Anbieter entwickelter Software.
2. Sie finden Anwendung auf insbesondere, jedoch nicht abschließend, Softwarelösungen,
Applikationen, Add-ins, Erweiterungen, KI-Agenten, Power-Platform-Solutions, Dataverse-
Komponenten, Microsoft-365-Integrationen, Azure-basierte Dienste sowie sonstige
softwaregestützte Leistungen, die als native oder angebundene Lösung innerhalb von
Microsoft-Umgebungen bereitgestellt werden.
3. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss über den Online-
Shop, über ein individuelles Angebot oder über eine gesonderte Vereinbarung erfolgt.
4. Soweit diese Besonderen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen enthalten, gehen sie
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der Software zur Nutzung in der
jeweils vereinbarten Version und Konfiguration für die Dauer des Vertrages.
2. Die Software wird nicht verkauft. Der Kunde erwirbt weder Eigentum an der Software noch
am zugrunde liegenden Quellcode, sondern ausschließlich ein vertraglich beschränktes
Nutzungsrecht.
3. Die Software stellt keine Individualsoftware dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen führen nicht zur
Entstehung von Individualsoftware.
§ 3 Bereitstellung und Integration
1. Die Software wird dem Kunden entweder als cloudbasierte Lösung, als Integration in
bestehende Microsoft-Dienste oder als bereitgestellte Applikation innerhalb der vom
Kunden genutzten Microsoft-Umgebung zur Verfügung gestellt.
2. Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Microsoft-Lizenzierung des Kunden sowie
eine technisch geeignete Systemumgebung.
3. Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software gemäß
Leistungsbeschreibung, nicht jedoch die dauerhafte Funktionsfähigkeit fremder Systeme,
Schnittstellen oder Plattformen.
§ 4 Abhängigkeit von Microsoft-Diensten
1. Die Software basiert ganz oder teilweise auf Diensten der Microsoft Corporation oder mit
dieser verbundenen Unternehmen.
1

BGB SAAS UND NATIVE MICROSOFT-INTEGRATIONEN
2. Änderungen der Microsoft-Plattform, der Lizenzbedingungen, der APIs, der
Sicherheitsarchitektur oder der technischen Rahmenbedingungen können Auswirkungen
auf Funktion, Umfang oder Verfügbarkeit der Software haben.
3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Funktionsänderungen oder
Einschränkungen, die auf Maßnahmen oder Entscheidungen von Microsoft oder anderen
Drittanbietern zurückzuführen sind.
4. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung bestimmter Funktionen besteht nicht.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein Einfaches, nicht übertragbares
und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software ausschließlich für eigene interne
geschäftliche Zwecke zu nutzen.
2. Die Nutzung ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Eine Nutzung für Dritte,
für verbundene Unternehmen oder im Rahmen von Dienstleistungsangeboten des Kunden
ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige
Analyse des Programmcodes ist unzulässig, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt.
§ 6 Benutzerkonten und Zugriff
1. Sofern Benutzerkonten eingerichtet werden, ist der Kunde für die ordnungsgemäße
Verwaltung der Benutzerberechtigungen verantwortlich.
2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu
schützen.
3. Der Kunde haftet für sämtliche Nutzungen, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen.
§ 7 Vergütung und Abrechnung
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung laufzeitabhängig,
regelmäßig monatlich oder jährlich im Voraus.
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software bei Zahlungsverzug angemessen zu
sperren, ohne dass hierdurch weitergehende Ansprüche des Kunden entstehen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Produktbeschreibung.
2. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate und
verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von vier
Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Updates, Weiterentwicklung und Änderungen
1. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren
oder technisch anzupassen.
2. Hierzu gehören insbesondere Sicherheitsupdates, Leistungsanpassungen,
Fehlerkorrekturen sowie technische Änderungen aufgrund regulatorischer oder
plattformseitiger Anforderungen.
2

BGB SAAS UND NATIVE MICROSOFT-INTEGRATIONEN
3. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Oberflächen oder Arbeitsweisen besteht nicht,
sofern der wesentliche Charakter der Software erhalten bleibt.
§ 10 Support und Wartung
1. Art und Umfang von Supportleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen
Angebot.
2. Sofern kein gesondertes Support-Level vereinbart wurde, schuldet der Anbieter lediglich
einen Support im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, insbesondere per E-Mail
innerhalb üblicher Geschäftszeiten.
3. Eine jederzeitige Erreichbarkeit oder garantierte Reaktionszeit ist nicht geschuldet, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
§ 11 Verfügbarkeit
1. Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Software.
2. Eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.
Wartungsfenster, Sicherheitsmaßnahmen, Systemanpassungen sowie externe Einflüsse
können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 12 Datenschutz und Rollenverteilung
1. Soweit im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden,
erfolgt dies in der datenschutzrechtlichen Rolle, die sich aus dem jeweiligen
Nutzungsszenario ergibt.
2. Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter wird nur
dann als Auftragsverarbeiter tätig, sofern dies ausdrücklich vereinbart und durch einen
gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt wurde.
3. Der Anbieter übernimmt keine datenschutzrechtliche Verantwortung für Inhalte, Daten oder
Verarbeitungen des Kunden.
§ 13 Datensicherung und Datenverantwortung
1. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, soweit diese nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§ 14 Haftung
1. Für die Haftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, mittelbare Schäden oder
Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder
Geschäftsprozesse, die der Kunde unter Nutzung der Software trifft.
§ 15 Beendigung des Vertrages
1. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht an der Software.
2. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren oder zu deaktivieren.
3. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
3

BGB SAAS UND NATIVE MICROSOFT-INTEGRATIONEN
§ 16 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH
entsprechend.
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CTO-as-a-Service-Leistungen (B2B)

BGB CTO AS A SERVICE LEISTUNGEN
Besondere Geschäftsbedingungen
für CTO-as-a-Service-Leistungen
der L1 Datenschutz GmbH
(ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Grund-AGB B2B)
Stand: 01.01.2026
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH für sämtliche Leistungen, die unter der
Bezeichnung „CTO-as-a-Service“, „externer Chief Technology Officer“, „virtuelle IT-Leitung“
oder vergleichbaren Leistungsbeschreibungen angeboten und erbracht werden.
2. Sie finden Anwendung unabhängig davon, ob der Vertragsschluss über den Online-Shop,
ein individuelles Angebot, einen Rahmenvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung
erfolgt.
3. Soweit diese Besonderen Geschäftsbedingungen speziellere Regelungen enthalten, gehen
sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Leistungscharakter und Zielsetzung
1. CTO-as-a-Service-Leistungen stellen eine fortlaufende strategische Beratungs- und
Unterstützungsleistung auf Management- und Entscheidungsebene dar.
2. Der Anbieter begleitet den Kunden insbesondere bei der technologischen Ausrichtung, der
IT-Strategie, der System- und Plattformarchitektur, der Auswahl und Bewertung von
Technologien, der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der Einordnung regulatorischer
Anforderungen sowie der Koordination externer IT-Dienstleister.
3. Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die beratende und konzeptionelle
Unterstützung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Erfolg
wird nicht geschuldet.
§ 3 Keine operative IT-Betriebsverantwortung
1. Der Anbieter übernimmt im Rahmen von CTO-as-a-Service ausdrücklich keine operative IT-
Betriebsverantwortung.
2. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht den laufenden Betrieb von IT-Systemen, keine
Systemadministration, keine Überwachung der Verfügbarkeit, keine Sicherstellung von
Datensicherungen, keine Patch- oder Updatepflichten sowie keine Störungsbeseitigung im
Sinne eines IT-Supports, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Die Verantwortung für den technischen Betrieb, für Sicherheitsmaßnahmen, Backup-
Konzepte, Benutzerverwaltung sowie für die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer
Anforderungen verbleibt vollständig beim Kunden.
§ 4 Keine Organstellung und kein Arbeitsverhältnis
1. Durch die Erbringung von CTO-as-a-Service-Leistungen wird weder eine Organstellung im
Sinne des Gesellschaftsrechts noch ein arbeits- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis
begründet.
1

BGB CTO AS A SERVICE LEISTUNGEN
2. Der Anbieter wird nicht als Geschäftsführer, Vorstand, leitender Angestellter,
Datenschutzbeauftragter oder verantwortliche Person im Sinne handels-, steuer- oder
datenschutzrechtlicher Vorschriften tätig.
3. Eine Eingliederung in die betriebliche Organisation des Kunden findet nicht statt. Der
Anbieter unterliegt keinen fachlichen Weisungen des Kunden.
§ 5 Entscheidungsbefugnis und Verantwortung des Kunden
1. Alle unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere Investitionsentscheidungen,
Technologieauswahl, Vertragsabschlüsse mit Drittanbietern, personelle Maßnahmen sowie
operative Umsetzungen, verbleiben ausschließlich beim Kunden.
2. Empfehlungen des Anbieters stellen Entscheidungshilfen dar, entfalten jedoch keine
Bindungswirkung.
3. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde auf
Grundlage der Beratung trifft oder nicht trifft.
§ 6 Zusammenarbeit mit Drittanbietern
1. Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Tätigkeit externe IT-Dienstleister, Softwareanbieter
oder Plattformbetreiber in die Betrachtung einbezieht, erfolgt dies ausschließlich in
beratender Funktion.
2. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner dieser Drittanbieter und übernimmt keine Haftung
für deren Leistungen, Verfügbarkeit, Sicherheit oder wirtschaftliche Stabilität.
3. Verträge mit Drittanbietern werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Anbieter geschlossen.
§ 7 Leistungsumfang und Zeitkontingente
1. Art, Umfang und zeitliche Verfügbarkeit der CTO-as-a-Service-Leistungen ergeben sich aus
dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Sofern Leistungen auf Basis eines Stunden-, Tages- oder Monatskontingents vereinbart
werden, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung oder jederzeitige
Abrufbarkeit.
3. Nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung
erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Entscheidungsbefugnisse sowie Zugänge
rechtzeitig zur Verfügung stehen.
2. Der Kunde benennt geeignete interne Ansprechpartner, die befugt sind, Informationen zu
erteilen und Entscheidungen herbeizuführen.
3. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen
nicht zu Lasten des Anbieters und ändern oder reduzieren nicht die geschuldete Vergütung.
§ 9 Vergütung und Abrechnung
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Vertrag oder Angebot.
2. Sofern nicht abweichend geregelt, erfolgt die Abrechnung als (monatliche) Pauschale oder
auf Grundlage vereinbarter Zeitkontingente.
3. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung im Voraus zu berechnen.
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BGB CTO AS A SERVICE LEISTUNGEN
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. CTO-as-a-Service-Verträge werden als Dauerschuldverhältnisse geschlossen.
2. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate und
verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit
1. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht
öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 12 Datenschutzrechtliche Einordnung
1. Der Anbieter wird im Rahmen von CTO-as-a-Service-Leistungen grundsätzlich als
eigenständig Verantwortlicher tätig, sofern nicht ausdrücklich eine Tätigkeit als
Auftragsverarbeiter vereinbart wurde.
2. Eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Systeme, Prozesse oder Daten des
Kunden wird nicht übernommen.
§ 13 Haftung
1. Für die Haftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,
Produktionsausfälle oder wirtschaftliche Nachteile, die aus strategischen oder technischen
Entscheidungen des Kunden resultieren.
§ 14 Beendigung der Zusammenarbeit
1. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Verpflichtung zur Leistungserbringung.
2. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitspapiere, Methoden, Templates oder Konzepte
besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart wurden.
§ 15 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der L1 Datenschutz GmbH
entsprechend.
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Stand der zugrunde liegenden PDF-Fassung: 01.01.2026

Archivfassung der AGB (Download)

Die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen wir zusätzlich als unveränderliche Archivdatei zur Verfügung.

 

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