Mehr Sicherheit, weniger Aufwand: Die Vorteile eines externen Experten für Ihr Unternehmen
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen. Eine zentrale Rolle spielt dabei oft der Datenschutzbeauftragte (DSB). Aber ab wann braucht mein Unternehmen oder meine Kanzlei eigentlich einen DSB? Und macht es Sinn, diese wichtige Aufgabe intern zu besetzen oder lieber auf externes Know-how zu setzen?
In diesem Artikel beleuchten wir, warum die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mehr als nur eine Pflicht sein kann und welche entscheidenden Vorteile ein externer Experte – wie L1-Datenschutz GmbH – Ihnen bietet.
Warum braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Die rechtliche Pflicht.
Die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) präzisiert. Ganz vereinfacht gesagt, brauchen Sie in der Regel einen DSB, wenn:
- Sie mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Sie Verarbeitungen vornehmen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erforderlich machen (z.B. Online-Tracking in großem Maßstab).
- Sie umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, politische Meinungen etc.) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen verarbeiten.
- Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen besteht.
Intern vs. Extern: Worin liegt der Unterschied?
Grundsätzlich können Sie einen Datenschutzbeauftragten aus den eigenen Reihen benennen (interne Lösung) oder einen externen Dienstleister bestellen (externe Lösung). Beide Modelle haben ihre Berechtigung, aber die externen Variante bietet gerade für KMUs und Kanzleien oft entscheidende Vorteile.
Die entscheidenden Vorteile: Darum ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft die bessere Wahl
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entbindet Sie nicht nur von der Suche und Ausbildung eines internen Mitarbeiters, sondern bringt eine Reihe spezifischer Pluspunkte mit sich:
- Umfassende Expertise & aktuelle Kenntnisse: Ein externer DSB ist auf Datenschutz spezialisiert. Er verfügt über tiefes Fachwissen, ist immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und bringt Erfahrung aus verschiedenen Branchen und Projekten mit.
- Echte Unabhängigkeit: Ein externer DSB hat keine Abhängigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens. Er kann objektiv beraten und Entscheidungen kritisch hinterfragen, ohne Rücksicht auf interne Hierarchien oder Zielkonflikte nehmen zu müssen.
- Kostenersparnis & Planbarkeit: Statt einen Mitarbeiter freizustellen, fortzubilden oder sogar neu einzustellen (inkl. Gehalt, Sozialabgaben, Weiterbildungskosten), zahlen Sie bei einem externen DSB eine planbare Servicegebühr. Kosten für Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub entfallen.
- Entlastung & Fokus aufs Kerngeschäft: Ihre Mitarbeiter können sich voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren, anstatt sich in komplexe Datenschutzmaterie einarbeiten zu müssen.
- Zugang zu Ressourcen & Netzwerk: Externe Anbieter bringen oft Vorlagen, Tools und ein breites Netzwerk an Experten mit, auf das sie zurückgreifen können.
- Haftung & Versicherungsschutz: Die Haftung für Fehler des DSB liegt in der Regel beim externen Anbieter, der dafür entsprechend versichert ist.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter konkret für Sie?
Ein externer DSB ist mehr als nur eine Pflichtübung. Er ist Ihr strategischer Partner für Datenschutz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeiter zu Datenschutzfragen.
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und internen Richtlinien.
- Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Daten.
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen und technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Datenschutzverletzungen.
Wie L1-Datenschutz GmbH Sie unterstützen kann
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist eine Investition in die Sicherheit, das Vertrauen und die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens. Als L1-Datenschutz GmbH bieten wir genau diesen Service an – spezialisiert auf die Bedürfnisse des Mittelstands und von Steuerberaterkanzleien. Mit unserem Hintergrund in IT, Security und Modern Workplace verstehen wir nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die technischen und organisatorischen Herausforderungen, denen Sie täglich begegnen. Wir integrieren Datenschutz nahtlos in Ihre IT-Strategie und machen ihn zu einem Wettbewerbsvorteil.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen und Kanzleien nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern eine sinnvolle Entscheidung für mehr Sicherheit, Effizienz und Fokus auf das Kerngeschäft. Nutzen Sie die Expertise und Unabhängigkeit eines externen Experten, um Ihren Datenschutz auf solide Beine zu stellen und rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein.
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